10/27/10 Beendet den Menschenrechtsbruch in Österreich

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Za zivali! aus Slowenien, Animal Friends Croatia und Menschenrechtsaktivisten organisieren Soli-Demo für die österreichischen Tierrechtsaktivisten vor der österreichischen Botschaft in Ljubljana.

- vor der Botschaft wird auch David Richter hinzukommen, einer der österreichischen Angeklagten

In Österreich gibt es einen schweren Fall von politischer Verfolgung und Menschenrechtsbruch. Österreichische Aktivisten stehen seit März 2010 vor Gericht, es droht ihnen bis zu fünf Jahre Gefängnis wegen der Anklage zur "Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation". Diese Aktivisten nutzten nur ihr legitimes Recht auf Sprachfreiheit, Gedankenfreiheit und Versammlungsfreiheit. Die Anklage, wie auch Berichte des Prozesses zeigen, dass die einzige grundlegende Anklage, die vorliegt, politische Aktivitäten der Vereine sind, wie z.B. das Organisieren von Demonstrationen, wie auch das Ausdrücken persönlicher radikaler Meinungen.

Der Slowenische Tierrechtsverein Za zivali!, der Kroatische Verein Animal Friends Croatia wie auch Menschenrechtsaktivisten versammeln sich am Mittwoch, dem 27.10.2010 von 12.00 – 13.00 vor der österreichischen Botschaft in Ljubljana, Slowenien in der Presernova cesta 23 zu einem friedlichen Protest, wo auf den Menschenrechtsbruch im Nachbarland Österreich hingewiesen wird, womit sich dieser Protest anderen weltweiten Protesten anschliesst. Bei dem Protest wird auch einer der Angeklagten, David Richter, anwesend sein.

Am 21. Mai 2008 verhafteten Spezialeinheiten der österreichischen Polizei 10 TierschützerInnen, die an Kampagnen der erfolgreichen österreichischen Tierschutzszene mitgewirkt haben. Die AktvistInnen, unter ihnen ein ehemaliger Forschungsassistent an der Cambridge University, kamen in Untersuchungshaft. Der Innenminister prahlte damit, dass sie eine organisierte kriminelle Vereinigung zur Strecke gebracht hätten, die für zahlreiche Sachschäden an Pelz verkaufenden Läden und ähnliche Delikte verantwortlich wären.

Die Inhaftierten hingegen bestanden darauf, dass der vorliegende Strafantrag keinen Beweis für irgendeine kriminelle Handlung liefern würde. Stattdessen liege hier eine Beschreibung der kampagnenbezogenen Arbeit vor, die auf eine Verbesserung der Gesetzeslage und der Geschäftspolitik ausgerichtet ist. Einer der Inhaftierten protestierte gegen die Maßnahmen mit einem 39 Tage dauernden Hungerstreik. Heftige Kritik kam von vielen bekannten Persönlichkeiten und Organisationen, unter ihnen Amnesty International und die Grünen.

Nach mehr als 3 Monaten ordnete die Oberstaatsanwaltschaft die Freilassung der AktivistInnen an, mit dem Hinweis darauf, dass die Dauer der Untersuchungshaft in Relation zum erwarteten Strafmaß stehen muss. Damit reduzierte sich das öffentliche Interesse beträchtlich, aber der Fall war damit noch längst nicht abgeschlossen. Im Februar 2010 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass genug Beweise gefunden wurden, um 13 TierschutzaktivistInnen, einschließlich der zehn, die drei Monate im Gefängnis verbrachten, vor Gericht zu stellen.

Vier der AktivistInnen veröffentlichten ihre Anklageschriften, die die schlimmsten Ängste bestätigten. In der Anklage gibt es nichts, was als Beweis für kriminelle Aktivitäten dient. Davon kann sich die Öffentlichkeit überzeugen, wenn sie die Anklageschrift von David Richter liest: http://www.vgt.at/actionalert/repression/strafantrag/strafantragdrhb.pdf

Die österreichische Regierung sah sich nun in Schwierigkeiten. Um das völlige Fehlen von Beweisen zu verhindern, haben Staatsanwälte die vage Formulierung des Artikels 278a StGB, der u.a. zur Mafiaverfolgung verwendet wird, genutzt und promovieren damit de facto Orwells "Gedankenverbrecher".

Diese kriminellen Gedanken der Gedankenverbecher-Aktivisten werden als Beweis für die Zugehörigkeit in einer angeblichen kriminellen Vereinigung genutzt, wie auch Hinweise auf mutmaßliche kriminelle Aktivitäten im Kampf für den Tierschutz. Das ist ein Hohn für die österreichischen Verfassung - die Aussage, dass öffentliche Proteste von eingetragener Vereine kriminelle Handlungen sind. Somit beruht die Mitgliedschaft eines Aktivisten in einer kriminellen Organisation darauf, dass öffentliche Aktionen und Konferenzen organisiert werden, sowie Stellungnahmen und politischen Aktivitäten geäussert werden.

Der Tierschutz-Prozess wurde März 2010 eingeleitet und wird lange bis in das Jahr 2011 hinein andauern. Jedem der Aktivisten droht bis zu fünf Jahren Gefängnis und außergerichtlichen Kosten von etwa 35.000 €, die nicht zurückgezahlt werden, auch wenn der Prozess zu ihren Gunsten ausgeht. Stefan Traxler, Anwalt von fünf der 13 Aktivisten zweifelt an der Fairness des Prozesses, da er in 14 Jahren Berufspraxis nicht gesehen hat, dass ein Richter Beweise und Zeugenaussagen, die die Unschuld des Angeklagten bestätigen konnten, abgelehnt hat.

Je mehr sich der Prozess hinzieht, desto mehr wird ersichtlich, dass die Staatsanwaltschaft keine wirklichen Beweise für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation bestätigen kann. Dies bemerkt nun auch die österreichische Öffentlichkeit, die mehr und mehr auf der Seite der Aktivisten steht. Die größte Absurdität ist die Tatsache, dass die Aktivisten wegen Artikel 278a vor Gericht stehen, womit sie wegen Terrorismus angeklagt werden, aber eigentlich kämpfen sie gegen Terrorismus – den Terrorismus gegen Tiere, und dass unter der Verwendung von legitimen Aktionen und politischer Handlungen.

Die Absicht des Protestes vor der österreichischen Botschaft, auf dem ein grosses Tansparent mit einer klaren Botschaft ausgebreitet wird, ist es, die Öffentlichkeit zu warnen, dass Österreich ein Land ist, wo politische Aktivisten eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren erhalten können, sowie auch einen Aufruf an Österreich, seine Bürger nicht mit einem finanziellen Kollaps und Inhaftierung wegen ihrer politischen Aktionen und persönlichen Überzeugungen abzuschrecken und einzuschüchtern.

Mehr Informationen:

www.oesterreichsschande.de, www.vgt.at/hinweise/20101104TerrorBalluch, www.martinballuch.com.

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