08/06/10 Stop die Politische Repression!

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Animal Friends Croatia und For the Animals organisieren Demo für die angeklagten Aktivisten an der österreischichen Grenze

- weltweite Demonstrationen wegen Vergehen gegen die Menschenrechte von Tierrechtsaktivisten in Österreich

In Österreich findet ein Fall von schlimmer politische Verfolgung statt. Den Aktivisten drohen bis zu 5 Jahre Gefängnis, weil sie ihr Recht auf Redefreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben.

Animal Friends aus Kroatien und For the Animals aus Slowenien schliessen sich den weltweiten Demonstrationen an, die das Ziel haben, Aufmerksamkeit auf die ernstzunehmenden Vergehen gegen die Menschenrechte in Österreich zu lenken. Die Demo findet am Freitag, den 6. August 2010 von 12-13 Uhr an der Grenze zwischen Slowenien und Österreich bei der Mautstelle in Donje Dobrenje statt (GPS: 46°36'54",15°39'37").

Am 21. Mai 2008 verhafteten Spezialeinheiten der österreichischen Polizei 10 TierschützerInnen, die an Kampagnen der erfolgreichen österreichischen Tierschutzszene mitgewirkt haben. Die AktvistInnen, unter ihnen ein ehemaliger Forschungsassistent an der Cambridge University, kamen in Untersuchungshaft. Das Innenministerium gab an, dass damit wichtige Mitglieder einer kriminellen Organisation, die verantwortlich für Brandstiftungen, Buttersäureanschläge und Bombendrohungen sein sollen, festgenommen worden wären.

Die Inhaftierten hingegen bestanden darauf, dass der vorliegende Strafantrag keinen Beweis für irgendeine kriminelle Handlung liefern würde. Stattdessen liege hier eine Beschreibung der kampagnenbezogenen Arbeit vor, die auf eine Verbesserung der Gesetzeslage und der Geschäftspolitik ausgerichtet ist. Einer der Inhaftierten protestierte gegen die Maßnahmen mit einem 39 Tage dauernden Hungerstreik. Heftige Kritik kam von vielen bekannten Persönlichkeiten und Organisationen, unter ihnen Amnesty International und die Grünen.

Nach mehr als 3 Monaten ordnete die Oberstaatsanwaltschaft die Freilassung der AktivistInnen an, mit dem Hinweis darauf, dass die Dauer der Untersuchungshaft in Relation zum erwarteten Strafmaß stehen muss. Damit reduzierte sich das öffentliche Interesse beträchtlich, aber der Fall war damit noch längst nicht abgeschlossen. Im Februar 2010 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass genug Beweise gefunden wurden, um 13 TierschutzaktivistInnen, einschließlich der zehn, die drei Monate im Gefängnis verbrachten, vor Gericht zu stellen.

Vier der AktivistInnen veröffentlichten ihre Anklageschrift im Internet. In den Anklageschriften gibt es bisher nichts, was den Aktivisten nachgewiesen werden konnte. Um den Mangel an Beweisen zu umgehen wurde die unklaren Definitionen des anti-Mafia Paragraph § 278 StGB für die Anklage herbeigezogen.

Das "kriminelle Denken" der Aktivisten wird als Beweis geführt, dass sie einer kriminellen Organisation angehören, und diese angebliche Zugehörigkeit ist der Beweis, dass ihre Tierschutzarbeit kriminell ist. Eine zusätzliche Absurdität der Anklage ist, dass organisierte Demonstrationen nun als kriminell hingestellt werden. Es sieht so aus, als ob versucht wird, diese angebliche Mitgliedschaft in der kriminellen Organisation von einer langen Liste legaler öffentlicher Aktivitäten der Angeklagten zu holen, wie es z.B. öffentliche Konferenzen und Demonstrationen sind.

Der Prozess begann im März 2010 und wird wahrscheinlich bis 2011 dauern. Jedem Aktivisten drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, wie auch die Zahlung der Gerichts- ud Anwaltskosten von über 35.000 Euro, welche nicht erstattet werden, wie auch immer das Urteil ausfällt.

Stefan Traxler, Anwalt von fünf der Angeklagten, darunter auch Martin Balluch, zweifelt an der Gerechtigkeit dieses Prozesses. Er sagt 'Noch nie in 14 Jahren Anwaltstätigkeit bin ich so oft von einer Richterin unterbrochen worden, sind so viele meiner Fragen, so viele entlastende Schriftstücke und Videobeweise nicht zugelassen worden'.

Mit Verlauf des Prozesses wird klar, dass die Anklage keine Beweise dafür hat, dass es hier eine kriminelle Organisation gibt. Das erkennt nun langsam auch die österreischiche Öffentlichkeit, die mehr und mehr auf Seite der Angeklagten steht. Das absurdeste ist wohl, dass die Aktivisten auf Grundlage des Paragraphen 278a angeklagt sind, mit dem Terrorismus verfolgt werden soll, während doch die Aktivisten gerade gegen Terrorismus arbeiten - den Terrorismus gegen Tiere, und dies mit legalen öffentlichen Aktionen und politischen Handlungen.

Österreich darf Aktivisten nicht auf diese schandhafte Art verfolgen, genausowenig sollte die Welt den finanziellen Bankrott und das Inhaftieren von Menschen wegen ihrer politischen Aktivitäten zulassen, mit dem ganz klar gegen deren Menschenrechte verstossen wird.

Mehr auf: www.shameonaustria.org, www.sramotazaavstrijo.si, www.oesterreichsschande.de

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Demo in Austria, photo: vgt.at [ 25.75 Kb ]Photo: vgt.at [ 83.54 Kb ]

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